Unterweisung nach DGUV 112-198: Grundlagen und praktische Umsetzung

Die Sicherheit am Arbeitsplatz ist eine der wichtigsten Pflichten von Arbeitgebern. Besonders bei Arbeiten in der Höhe sind die Risiken enorm, sodass klare Vorschriften notwendig sind, um Unfälle zu vermeiden. Eine dieser Vorschriften ist die DGUV 112-198, die sich mit der Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) befasst. Dieser Blogbeitrag erklärt, worum es bei der Unterweisung nach DGUV 112-198 geht, welche gesetzlichen Grundlagen bestehen und wie die praktische Umsetzung aussehen sollte.


1. Was ist die DGUV 112-198?

Die DGUV 112-198 (früher BGR 198) beschreibt die Anforderungen an die Auswahl, Benutzung und Überprüfung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz. Ziel ist es, die sichere Handhabung dieser Ausrüstung sicherzustellen und so Arbeitsunfälle zu vermeiden.

Die wichtigsten Punkte der Vorschrift umfassen:

  • Geeignete Auswahl der PSA: Je nach Einsatzgebiet müssen spezifische Anforderungen an die Schutzausrüstung erfüllt werden.
  • Sachgerechte Benutzung: Mitarbeiter müssen wissen, wie sie die PSAgA korrekt verwenden.
  • Regelmäßige Unterweisung: Die sichere Nutzung erfordert Schulungen und Wiederholungsunterweisungen.
  • Kontrolle und Pflege: PSA muss regelmäßig geprüft und gewartet werden.
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