Die Regelwerke DGUV 112-198 und DGUV 112-199 sind zentrale Vorgaben, wenn es um die sichere Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) geht. In diesem Beitrag beleuchten wir die Unterschiede und Gemeinsamkeiten dieser Vorschriften, zeigen praktische Anwendungsbeispiele und geben Tipps, wie Unternehmen beide Regelwerke optimal umsetzen können.


1. Einleitung: Überblick über beide Regelwerke

Die DGUV Regel 112-198 und DGUV Regel 112-199 gehören zu den wichtigsten Vorgaben im Bereich der Absturzsicherung. Beide Regelwerke geben klare Anweisungen für den Einsatz, die Prüfung und die Schulung von PSAgA.

  • DGUV Regel 112-198: Richtet sich primär an die Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz.
  • DGUV Regel 112-199: Bezieht sich auf die Benutzung von Rettungsausrüstung für Arbeiten in Höhe.

Beide Regelwerke ergänzen einander und tragen gemeinsam zur Verbesserung der Arbeitssicherheit bei.


2. Vergleich der Anforderungen

2.1 Zielsetzung der beiden Regelwerke

  • DGUV 112-198: Sicherer Einsatz von PSAgA, um Abstürze zu verhindern.
  • DGUV 112-199: Gezielte Rettung von Personen nach einem Absturz.

2.2 Hauptunterschiede

KriteriumDGUV 112-198DGUV 112-199
AnwendungsbereichAbsturzsicherungRettung aus der Höhe
FokusVerhinderung von AbstürzenRettungsmaßnahmen nach einem Absturz
Beispiele für AusrüstungAuffanggurte, Verbindungsmittel, SeilsystemeAbseilgeräte, Rettungshubsysteme
ZielgruppePersonen, die in Höhe arbeitenPersonen, die Rettungsmaßnahmen durchführen

2.3 Gemeinsamkeiten

  • Beide Regelwerke fordern den Einsatz von prüfpflichtiger Ausrüstung.
  • Schulung und Unterweisung sind verpflichtend.
  • Prüfungen müssen durch befähigte Personen durchgeführt und dokumentiert werden.

3. Anwendungsbeispiele in der Absturzsicherung

3.1 Anwendung der DGUV 112-198

Ein Dachdeckerbetrieb setzt PSAgA ein, um Mitarbeitende vor Abstürzen zu schützen:

  • Ausrüstung: Auffanggurte, Verbindungsmittel mit Bandfalldämpfern, Anschlageinrichtungen.
  • Vorgehen: Vor Arbeitsbeginn wird die PSA geprüft und durch Sichtkontrolle freigegeben.
  • Ziel: Vermeidung eines Absturzes.

3.2 Anwendung der DGUV 112-199

Bei Arbeiten an Windkraftanlagen wird eine Rettungseinheit trainiert:

  • Ausrüstung: Abseil- und Rettungsgeräte gemäß DGUV 112-199.
  • Vorgehen: Rettung über Abseiltechnik für verunglückte Personen.
  • Ziel: Schnelle und sichere Bergung nach einem Absturzereignis.

3.3 Kombination beider Regelwerke

Ein Industriebetrieb kombiniert beide Vorschriften:

  • DGUV 112-198: Nutzung von PSAgA zur Absturzsicherung bei Wartungsarbeiten.
  • DGUV 112-199: Schulung der Mitarbeitenden in der Anwendung von Rettungsgeräten für Notfälle.

4. Tipps für Unternehmen

4.1 Integration in den Arbeitsalltag

  • Führen Sie regelmäßig Schulungen zur Anwendung von PSAgA und Rettungsausrüstung durch.
  • Erstellen Sie eine Gefährdungsbeurteilung, die beide Regelwerke berücksichtigt.

4.2 Prüfpflichten ernst nehmen

  • Regelmäßige Sicht- und Funktionsprüfungen der Ausrüstung.
  • Dokumentieren Sie jede Prüfung und halten Sie Fristen strikt ein.

4.3 Zusammenarbeit mit Experten

  • Beauftragen Sie zertifizierte Fachkräfte zur Prüfung und Schulung.
  • Führen Sie praxisnahe Rettungsübungen mit dem Team durch.

5. Fazit und Call-to-Action

Die DGUV 112-198 und die DGUV 112-199 bilden gemeinsam das Rückgrat einer wirksamen Absturzsicherung und Rettung. Während die DGUV 112-198 den Fokus auf die Vermeidung von Abstürzen legt, regelt die DGUV 112-199 die Maßnahmen zur Rettung verunglückter Personen. Beide Regelwerke sind für Unternehmen unverzichtbar, um die Sicherheit ihrer Mitarbeitenden zu gewährleisten.

Benötigen Sie Unterstützung bei der Umsetzung der DGUV 112-198 oder 112-199? Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen bei der Schulung, Prüfung und Implementierung der besten Lösungen für Ihre Absturzsicherung.

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