DGUV 112-198 vs. DGUV 112-199: Unterschiede und Gemeinsamkeiten

Die Regelwerke DGUV 112-198 und DGUV 112-199 sind zentrale Vorgaben, wenn es um die sichere Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) geht. In diesem Beitrag beleuchten wir die Unterschiede und Gemeinsamkeiten dieser Vorschriften, zeigen praktische Anwendungsbeispiele und geben Tipps, wie Unternehmen beide Regelwerke optimal umsetzen können.


1. Einleitung: Überblick über beide Regelwerke

Die DGUV Regel 112-198 und DGUV Regel 112-199 gehören zu den wichtigsten Vorgaben im Bereich der Absturzsicherung. Beide Regelwerke geben klare Anweisungen für den Einsatz, die Prüfung und die Schulung von PSAgA.

  • DGUV Regel 112-198: Richtet sich primär an die Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz.
  • DGUV Regel 112-199: Bezieht sich auf die Benutzung von Rettungsausrüstung für Arbeiten in Höhe.

Beide Regelwerke ergänzen einander und tragen gemeinsam zur Verbesserung der Arbeitssicherheit bei.

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