Die Sicherheit am Arbeitsplatz ist eine der wichtigsten Pflichten von Arbeitgebern. Besonders bei Arbeiten in der Höhe sind die Risiken enorm, sodass klare Vorschriften notwendig sind, um Unfälle zu vermeiden. Eine dieser Vorschriften ist die DGUV 112-198, die sich mit der Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) befasst. Dieser Blogbeitrag erklärt, worum es bei der Unterweisung nach DGUV 112-198 geht, welche gesetzlichen Grundlagen bestehen und wie die praktische Umsetzung aussehen sollte.


1. Was ist die DGUV 112-198?

Die DGUV 112-198 (früher BGR 198) beschreibt die Anforderungen an die Auswahl, Benutzung und Überprüfung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz. Ziel ist es, die sichere Handhabung dieser Ausrüstung sicherzustellen und so Arbeitsunfälle zu vermeiden.

Die wichtigsten Punkte der Vorschrift umfassen:

  • Geeignete Auswahl der PSA: Je nach Einsatzgebiet müssen spezifische Anforderungen an die Schutzausrüstung erfüllt werden.
  • Sachgerechte Benutzung: Mitarbeiter müssen wissen, wie sie die PSAgA korrekt verwenden.
  • Regelmäßige Unterweisung: Die sichere Nutzung erfordert Schulungen und Wiederholungsunterweisungen.
  • Kontrolle und Pflege: PSA muss regelmäßig geprüft und gewartet werden.

2. Warum ist die Unterweisung nach DGUV 112-198 so wichtig?

Unzureichendes Wissen oder falsche Handhabung der PSAgA sind häufige Ursachen für Absturzunfälle. Eine gut durchgeführte Unterweisung hilft, solche Gefahren zu minimieren. Sie stellt sicher, dass:

  • Mitarbeiter die Risiken ihrer Arbeit verstehen,
  • die PSAgA richtig ausgewählt und verwendet wird,
  • Notfallpläne bekannt sind und
  • ein hohes Sicherheitsniveau gewährleistet wird.

Zudem ist die Unterweisung gesetzlich vorgeschrieben. Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG, § 12) und der DGUV Vorschrift 1 sind Arbeitgeber verpflichtet, ihre Mitarbeiter regelmäßig zu schulen.


3. Inhalt einer Unterweisung nach DGUV 112-198

Eine Unterweisung sollte sowohl theoretische als auch praktische Inhalte umfassen. Hier die zentralen Themen:

3.1 Theoretische Grundlagen

  1. Rechtsvorschriften und Verantwortung:
  • Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), DGUV-Regeln.
  • Pflichten von Arbeitgebern und Mitarbeitern.
  1. Gefährdungsbeurteilung:
  • Identifikation von Risiken bei Arbeiten in der Höhe.
  • Mögliche Folgen eines Absturzes.
  1. Arten von Absturzsicherungen:
  • Kollektive Schutzmaßnahmen (z. B. Geländer, Fangnetze).
  • Persönliche Schutzausrüstung (Auffanggurte, Verbindungsmittel, Höhensicherungsgeräte).
  1. Normen und Kennzeichnungen:
  • DIN EN 363 (Persönliche Absturzschutzsysteme).
  • CE-Kennzeichnung und Überprüfungsintervalle.

3.2 Praktische Inhalte

  1. Anlegen und Einstellen der PSAgA:
  • Wie wird ein Auffanggurt korrekt angelegt?
  • Einstellung auf die körperlichen Gegebenheiten des Nutzers.
  1. Einsatz von Verbindungsmitteln und Sicherungssystemen:
  • Unterschiede zwischen längenverstellbaren und nicht verstellbaren Mitteln.
  • Nutzung von Karabinern, Seilen und Falldämpfern.
  1. Simulation von Absturzszenarien:
  • Richtiges Verhalten im Notfall.
  • Rettungsübungen und Evakuierungspläne.
  1. Prüfung der PSAgA vor der Benutzung:
  • Sichtprüfung auf Beschädigungen.
  • Kontrolle der Funktionsfähigkeit aller Komponenten.

4. Praktische Umsetzung der Unterweisung

4.1 Planung und Organisation

  • Zielgruppe festlegen: Wer arbeitet in der Höhe und benötigt PSAgA?
  • Zeitrahmen bestimmen: Die Unterweisung sollte mindestens einmal jährlich stattfinden oder bei Neueinstellungen und geänderten Arbeitsbedingungen.
  • Erfahrene Dozenten einsetzen: Unterweisungen sollten von qualifizierten Fachkräften durchgeführt werden.

4.2 Methoden und Hilfsmittel

  • Präsentationen und Handouts: Visualisierungen zur Veranschaulichung.
  • Praktische Übungen: Hands-on-Training, um den Umgang mit der PSAgA zu üben.
  • Checklisten und Dokumentationen: Protokollierung der Teilnahme und Inhalte.

4.3 Nachbereitung

  • Feedback einholen: Sind Inhalte verständlich und praxisnah vermittelt worden?
  • Regelmäßige Auffrischungskurse: Vertiefung des Wissens und der praktischen Fähigkeiten.
  • Kontinuierliche Verbesserung: Inhalte der Unterweisung an neue Vorschriften und Technologien anpassen.

5. Tipps für Arbeitgeber und Mitarbeiter

  • Für Arbeitgeber:
  • Schaffen Sie eine Kultur der Sicherheit: Regelmäßige Schulungen und transparente Kommunikation.
  • Investieren Sie in hochwertige PSAgA und geschultes Personal.
  • Für Mitarbeiter:
  • Nehmen Sie Unterweisungen ernst und setzen Sie das Gelernte um.
  • Melden Sie Mängel an der PSAgA umgehend.

6. Fazit

Die Unterweisung nach DGUV 112-198 ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Arbeitssicherheit, insbesondere bei Arbeiten in der Höhe. Durch fundierte Schulungen, praxisnahe Inhalte und eine kontinuierliche Verbesserung der Sicherheitsmaßnahmen können Unternehmen Absturzrisiken minimieren und ihre Mitarbeiter effektiv schützen.

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