Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore sind aus modernen Gebäuden nicht mehr wegzudenken. Um die Sicherheit und Funktionalität dieser Anlagen zu gewährleisten, müssen sie regelmäßig durch Sachkundige geprüft werden. Die Anforderungen an diese Prüfungen werden in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.6 und A1.7 definiert. In diesem Beitrag erklären wir die Grundlagen, gesetzlichen Vorgaben und den Ablauf der Sachkundeschulung.
1. Warum ist die Sachkunde wichtig?
Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore bergen Gefahrenpotenziale durch:
- mechanische Belastungen,
- elektrische Steuerungssysteme und
- unvorhergesehene Fehlfunktionen.
Eine unsachgemäße Wartung kann zu Unfällen oder Ausfällen führen. Sachkundige stellen sicher, dass:
- alle Anlagen sicher betrieben werden können,
- die gesetzlichen Prüfpflichten eingehalten werden und
- Gefahren für Personen und Sachwerte minimiert werden.
2. Gesetzliche Grundlagen
2.1 Arbeitsstättenregel ASR A1.6
Die Regel ASR A1.6 gibt Anforderungen für kraftbetätigte Türen und Tore vor, einschließlich:
- der Sicherheitsanforderungen an die Steuerung und Mechanik,
- der Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung und
- den Mindestanforderungen für die Instandhaltung.
2.2 Arbeitsstättenregel ASR A1.7
Diese Regel gilt speziell für kraftbetätigte Fenster und legt fest:
- Anforderungen an die Schließkanten-Sicherung,
- Prüfpflichten und Wartungsintervalle,
- Notauslösmechanismen zur Unfallvermeidung.
2.3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Die BetrSichV verpflichtet Betreiber, Arbeitsmittel wie kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore sicher bereitzustellen und regelmäßig durch Sachkundige prüfen zu lassen.
3. Voraussetzungen für Sachkundige
3.1 Fachkenntnisse
Sachkundige müssen nachweisen:
- fundierte Kenntnisse über Aufbau, Funktion und Technik kraftbetätigter Fenster, Türen und Tore,
- Vertrautheit mit einschlägigen Normen wie DIN EN 12453 (Sicherheit bei der Nutzung von kraftbetätigten Toren).
3.2 Berufserfahrung
- Praktische Erfahrung in der Montage, Wartung oder Prüfung dieser Anlagen ist von Vorteil.
3.3 Schulung und Zertifizierung
- Teilnahme an einem Kurs gemäß ASR A1.6 und A1.7.
- Erfolgreicher Abschluss der theoretischen und praktischen Prüfung.
4. Inhalte der Sachkundeschulung
Die Schulung gliedert sich in theoretische und praktische Inhalte, um die Teilnehmer optimal auf ihre Aufgaben vorzubereiten.
4.1 Theoretische Grundlagen
- Rechtliche Vorgaben:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), ASR A1.6 und A1.7.
- Technische Normen:
- DIN EN 12453, DIN EN 16005 (Sicherheit kraftbetätigter Fenster, Türen und Tore).
- Gefahrenanalyse:
- Typische Gefahren bei der Nutzung kraftbetätigter Anlagen.
4.2 Praktische Inhalte
- Prüfung von Steuerungs- und Sicherheitssystemen
- Funktionsprüfung von Schließkanten-Sicherungen und Lichtgittern.
- Identifikation von Mängeln
- Sichtprüfung auf Verschleiß, Beschädigungen und unsachgemäße Installation.
- Simulation von Notfallszenarien
- Testen der Not-Aus-Funktion und manueller Entriegelung.
5. Umsetzung der Prüfung durch Sachkundige
5.1 Planung und Vorbereitung
- Prüfintervalle: Mindestens einmal jährlich, je nach Herstellerangaben und Nutzungsintensität.
- Checklisten: Erstellung einer Prüfliste basierend auf den geltenden Normen und Vorschriften.
5.2 Durchführung der Prüfung
- Visuelle Kontrolle:
- Zustand der Mechanik und Elektronik.
- Funktionsprüfung:
- Testen aller sicherheitsrelevanten Komponenten.
- Dokumentation:
- Erstellung eines Prüfberichts mit Bewertung und Handlungsempfehlungen.
5.3 Nachbereitung
- Mängelbeseitigung: Sofortige Reparatur oder Austausch defekter Teile.
- Schulung der Betreiber: Einweisung in die sichere Nutzung.
6. Tipps für Betreiber und Sachkundige
Für Betreiber
- Regelmäßige Prüfungen planen: Die Einhaltung der Prüffristen ist gesetzlich vorgeschrieben.
- Sachkundige einsetzen: Nur zertifizierte Fachkräfte dürfen Prüfungen durchführen.
Für Sachkundige
- Auf dem neuesten Stand bleiben: Regelmäßige Weiterbildungen und Schulungen besuchen.
- Sorgfältige Dokumentation: Prüfprotokolle sind ein wichtiger Nachweis.
7. Fazit
Die Qualifikation zum Sachkundigen gemäß ASR A1.6 und A1.7 ist eine wichtige Maßnahme zur Sicherstellung der Betriebs- und Anwendersicherheit kraftbetätigter Fenster, Türen und Tore. Durch fundierte Schulung und praktische Erfahrung können Sachkundige potenzielle Gefahren rechtzeitig erkennen und beheben.
Machen Sie den nächsten Schritt: Kontaktieren Sie uns für Schulungsangebote und weitere Informationen zur Sachkunde gemäß ASR A1.6 und A1.7.