Persönliche Schutzausrüstung (PSA) der Kategorie III wird verwendet, um Mitarbeiter vor lebensgefährlichen Risiken zu schützen. Dazu gehören Atemschutzmasken, Gehörschutz und Chemikalienschutzanzüge. Um die Schutzwirkung sicherzustellen, sind Prüfungen und Wartungen unverzichtbar. In diesem Beitrag erklären wir, welche Anforderungen an die Prüfung der PSA Kategorie III gestellt werden und wie diese durchgeführt wird.


1. Bedeutung der Prüfung von PSA Kategorie III

1.1 Schutz vor lebensgefährlichen Risiken

PSA Kategorie III bietet Schutz gegen schwerwiegende Gefahren wie:

  • Einatmen von Schadstoffen (Atemschutz),
  • Schädigende Lärmpegel (Gehörschutz) und
  • Kontakt mit toxischen oder ätzenden Substanzen (Chemikalienschutz).

1.2 Gesetzliche Verpflichtungen

  • ArbSchG, § 12: Verpflichtet Arbeitgeber, Mitarbeiter zu unterweisen und sichere Arbeitsmittel bereitzustellen.
  • DGUV Vorschrift 1, § 31: PSA ist vor der ersten Benutzung und danach regelmäßig zu prüfen.

2. Gesetzliche und normative Grundlagen

2.1 Verordnungen und Vorschriften

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Regelt Prüfpflichten von Arbeitsmitteln.
  • DGUV Information 212-190: Beschreibt Anforderungen an den Einsatz und die Prüfung von Atemschutzgeräten.

2.2 Relevante Normen

  • DIN EN 136: Anforderungen an Vollmasken.
  • DIN EN 149: Anforderungen an partikelfiltrierende Halbmasken (FFP-Masken).
  • DIN EN 143: Filter für Atemschutzgeräte.
  • DIN EN 14605: Anforderungen an Chemikalienschutzanzüge.

3. Arten der PSA Kategorie III und ihre Einsatzbereiche

3.1 Atemschutz

  • FFP-Masken: Schutz vor Partikeln.
  • Vollmasken: Schutz vor Gasen, Dämpfen und Partikeln.
  • Filtergeräte: Kombinationsfilter für verschiedene Schadstoffe.

3.2 Gehörschutz

  • Gehörschutzstöpsel: Für geringeren Lärm.
  • Kapselgehörschutz: Bei hohen Lärmpegeln (> 85 dB).

3.3 Chemikalienschutz

  • Chemikalienschutzanzüge: Schutz vor flüssigen oder gasförmigen Chemikalien.
  • Handschuhe: Beständig gegen Chemikalien und mechanische Belastungen.

4. Prüfung von PSA Kategorie III

4.1 Häufigkeit der Prüfungen

  • Vor der ersten Verwendung: Sicherstellen, dass die PSA den Anforderungen entspricht.
  • Regelmäßige Prüfung: In festgelegten Intervallen (je nach Herstellerangabe und Nutzung).
  • Zusatzprüfungen: Nach besonderen Ereignissen wie Schadstoffexposition oder Beschädigungen.

4.2 Verantwortlichkeiten

  • Arbeitgeber: Organisation und Dokumentation der Prüfungen.
  • Befähigte Personen: Durchführung der Prüfungen gemäß Normen und Vorschriften.

5. Prüfverfahren

5.1 Sichtprüfung

  • Atemschutz: Kontrolle auf Risse, Verfärbungen und Deformationen.
  • Chemikalienschutz: Prüfung der Oberfläche auf Durchstiche und Materialschäden.

5.2 Funktionstests

  • Dichtsitzprüfung: Sicherstellen, dass Atemschutzmasken korrekt sitzen.
  • Filtertests: Überprüfung der Funktionsfähigkeit von Filtern.

5.3 Materialtests

  • Beständigkeit gegen Chemikalien (z. B. mit genormten Testsubstanzen).
  • Mechanische Belastungstests.

6. Dokumentation der Prüfung

6.1 Inhalte des Prüfprotokolls

  • Identifikation der PSA (Typ, Seriennummer, Hersteller).
  • Datum und Ergebnis der Prüfung.
  • Festgestellte Mängel und durchgeführte Maßnahmen.
  • Name und Qualifikation der prüfenden Person.

6.2 Aufbewahrungspflichten

  • Prüfprotokolle müssen mindestens fünf Jahre archiviert werden.
  • Nach besonderen Ereignissen (z. B. Unfälle) ist eine längere Aufbewahrung empfehlenswert.

7. Konsequenzen bei mangelhafter Prüfung

7.1 Rechtliche Folgen

  • Bußgelder und Haftung bei Unfällen.
  • Verstöße gegen Arbeitsschutzgesetze.

7.2 Wirtschaftliche Auswirkungen

  • Höhere Kosten durch Schadensregulierung und Betriebsunterbrechungen.
  • Vertrauensverlust bei Mitarbeitern und Kunden.

8. Tipps für Unternehmen

8.1 Regelmäßige Schulungen

Mitarbeiter sollten im Umgang mit PSA Kategorie III geschult werden, um korrekte Anwendung und Lagerung sicherzustellen.

8.2 Wartungspläne erstellen

  • Festlegen von Prüfintervallen.
  • Integration der PSA-Prüfungen in bestehende Sicherheitskonzepte.

9. Fazit

Die Prüfung von PSA der Kategorie III ist entscheidend für die Sicherheit der Mitarbeiter. Durch die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und die Dokumentation der Prüfungen können Unternehmen nicht nur Risiken minimieren, sondern auch ihrer Verantwortung als Arbeitgeber gerecht werden. Kontaktieren Sie uns, um Ihre PSA von unseren Experten prüfen zu lassen!

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