Die Absturzsicherung spielt eine entscheidende Rolle im Arbeitsschutz. Sie dient dazu, Unfälle aus der Höhe zu vermeiden und die Sicherheit von Beschäftigten zu gewährleisten. Arbeitgeber müssen dabei zahlreiche Gesetze, BG-Vorschriften und Normen beachten. In diesem Beitrag geben wir einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Grundlagen der Absturzsicherung, deren Relevanz sowie praxisnahe Beispiele.


1. Einleitung: Überblick über Gesetze und Vorschriften

Arbeiten in der Höhe bergen erhebliche Risiken. Um diesen entgegenzuwirken, sind in Deutschland zahlreiche Vorschriften und Gesetze erlassen worden. Diese sollen sicherstellen, dass Arbeitgeber notwendige Schutzmaßnahmen ergreifen und Arbeitnehmer bestmöglich abgesichert sind.

Zu den wichtigsten gesetzlichen Vorgaben gehören:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • DGUV Vorschriften
  • Arbeitsstättenregeln (ASR)
  • DIN- und EN-Normen

2. Wichtige BG-Vorschriften und Normen

2.1 DGUV Vorschriften

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) definiert klare Anforderungen an Absturzsicherungen. Zu den wichtigsten Vorschriften zählen:

  • DGUV Vorschrift 1: Grundsätzliche Pflichten des Arbeitgebers zur Bereitstellung von PSA.
  • DGUV Regel 112-198: Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz.
  • DGUV Regel 112-199: Benutzung von Rettungsausrüstung in höhengefährdeten Bereichen.

2.2 DIN- und EN-Normen

  • DIN EN 363: Persönliche Absturzschutzsysteme und deren Anforderungen.
  • DIN EN 795: Anforderungen an Anschlageinrichtungen.
  • DIN EN 1496: Anforderungen an Rettungsgeräte für Personen.

2.3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Die BetrSichV legt die Prüfpflichten für Arbeitsmittel, einschließlich Absturzsicherungen, fest. Sie fordert regelmäßige Kontrollen durch befähigte Personen.

2.4 Arbeitsstättenregeln (ASR)

  • ASR A2.1: Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen.
  • ASR A1.8: Verkehrswege und Steigleitern.

3. Relevanz für Arbeitgeber und Beschäftigte

3.1 Verantwortung der Arbeitgeber

Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet:

  • Die Risiken von Abstürzen zu minimieren.
  • Geeignete Absturzsicherungen bereitzustellen.
  • Regelmäßige Schulungen für Beschäftigte durchzuführen.
  • Absturzsicherungen durch befähigte Personen prüfen zu lassen.

3.2 Schutz der Beschäftigten

Beschäftigte haben die Pflicht:

  • Die bereitgestellte PSA zu benutzen.
  • Defekte oder Mängel an Absturzsicherungen zu melden.
  • Sicherheitsunterweisungen und Schulungen wahrzunehmen.

4. Praxisbeispiele aus der Absturzsicherung

4.1 Montagearbeiten auf Dächern

Bei Arbeiten auf geneigten oder flachen Dächern müssen:

  • Anschlageinrichtungen gemäß DIN EN 795 eingesetzt werden.
  • Höhensicherungsgeräte zur Anwendung kommen.
  • Persönliche Schutzausrüstung (PSAgA) getragen werden.

4.2 Arbeiten an Fassaden

Für Fassadenarbeiten kommen häufig Seilzugangs- und Positionierungssysteme zum Einsatz. Hierbei gelten die Anforderungen der DIN EN 12841.

4.3 Nutzung von Steigleitern

Steigleitern und Steigeisengänge müssen gemäß ASR A1.8 und DGUV Information 208-032 überprüft werden. Absturzsicherungen wie Höhensicherungsgeräte sind hierbei verpflichtend.

4.4 Baustellenabsicherung

Bei Arbeiten auf Baustellen ist die Kombination aus kollektiven Schutzmaßnahmen (z. B. Geländer) und individueller PSA erforderlich. Regelmäßige Prüfungen der Ausrüstung gemäß DGUV Vorschrift 3 sind hier obligatorisch.


5. Fazit und Call-to-Action

Die rechtlichen Grundlagen der Absturzsicherung bilden das Fundament für einen sicheren Arbeitsplatz. Arbeitgeber tragen die Verantwortung, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Absturzrisiken zu minimieren und die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden zu schützen. Die regelmäßige Überprüfung von Absturzsicherungen, Schulungen der Mitarbeitenden und die Einhaltung der relevanten Gesetze und Normen sind hierbei entscheidend.

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