Prüfung PSA Kategorie III (Atemschutz, Gehörschutz, Chemikalienschutz) gemäß ArbSchG, § 12, DGUV Vorschrift 1, § 31

Persönliche Schutzausrüstung (PSA) der Kategorie III wird verwendet, um Mitarbeiter vor lebensgefährlichen Risiken zu schützen. Dazu gehören Atemschutzmasken, Gehörschutz und Chemikalienschutzanzüge. Um die Schutzwirkung sicherzustellen, sind Prüfungen und Wartungen unverzichtbar. In diesem Beitrag erklären wir, welche Anforderungen an die Prüfung der PSA Kategorie III gestellt werden und wie diese durchgeführt wird.


1. Bedeutung der Prüfung von PSA Kategorie III

1.1 Schutz vor lebensgefährlichen Risiken

PSA Kategorie III bietet Schutz gegen schwerwiegende Gefahren wie:

  • Einatmen von Schadstoffen (Atemschutz),
  • Schädigende Lärmpegel (Gehörschutz) und
  • Kontakt mit toxischen oder ätzenden Substanzen (Chemikalienschutz).

1.2 Gesetzliche Verpflichtungen

  • ArbSchG, § 12: Verpflichtet Arbeitgeber, Mitarbeiter zu unterweisen und sichere Arbeitsmittel bereitzustellen.
  • DGUV Vorschrift 1, § 31: PSA ist vor der ersten Benutzung und danach regelmäßig zu prüfen.
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