Die richtige Nutzung persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) ist in vielen Arbeitsbereichen unverzichtbar, um Leben zu schützen. Die DGUV Grundsatz 312-906 regelt die Qualifikation von Sachkundigen, die für die Überprüfung und Beurteilung von PSAgA verantwortlich sind. In diesem Blogbeitrag gehen wir auf die Grundlagen, Anforderungen und die praktische Umsetzung der Sachkundeausbildung ein.


1. Warum ist die Sachkunde nach DGUV 312-906 wichtig?

Eine sachgerechte Überprüfung von PSAgA ist entscheidend, um:

  • die Sicherheit der Anwender zu gewährleisten,
  • die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zu sichern,
  • die Lebensdauer der Ausrüstung zu maximieren und
  • Unfälle durch fehlerhafte PSA zu vermeiden.

Nur sachkundige Personen dürfen die regelmäßige Prüfung von PSAgA durchführen. Die DGUV 312-906 definiert die Qualifikationen und Anforderungen an diese Personen.


2. Gesetzliche Grundlagen

2.1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

  • Arbeitgeber sind verpflichtet, sichere Arbeitsbedingungen zu schaffen.
  • PSAgA muss regelmäßig auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft werden.

2.2 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

  • PSAgA zählt zu den Arbeitsmitteln, die einer Prüfpflicht unterliegen.
  • Die Prüfung muss durch sachkundige Personen erfolgen.

2.3 DGUV Regel 112-198 und 112-199

  • Anforderungen an die Auswahl, Nutzung und Prüfung von PSAgA.

3. Anforderungen an Sachkundige nach DGUV 312-906

Die Ausbildung zum Sachkundigen umfasst sowohl theoretische als auch praktische Inhalte. Die wichtigsten Voraussetzungen sind:

3.1 Fachkenntnisse

  • Kenntnisse über gesetzliche Vorschriften und Normen (z. B. DIN EN 363, DIN EN 365).
  • Vertrautheit mit Aufbau und Funktionsweise verschiedener PSAgA-Komponenten (z. B. Auffanggurte, Verbindungsmittel, Höhensicherungsgeräte).

3.2 Berufserfahrung

  • Erfahrung im Umgang mit PSAgA, idealerweise aus praktischen Tätigkeiten in der Höhensicherung.

3.3 Schulung und Zertifizierung

  • Erfolgreiche Teilnahme an einem Kurs nach DGUV 312-906.
  • Abschlussprüfung zur Nachweis der Qualifikation.

4. Inhalte der Sachkundeschulung

Die Ausbildung zum Sachkundigen gliedert sich in mehrere Module:

4.1 Theoretische Grundlagen

  1. Rechts- und Normenkunde
    • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
    • DGUV Vorschriften und Regeln.
  2. Konstruktion und Funktion von PSAgA
    • Komponenten wie Auffanggurte, Verbindungsmittel, Falldämpfer, Höhensicherungsgeräte.
    • Materialkunde (z. B. Verschleiß, Beschädigungen, Alterungsprozesse).
  3. Prüfgrundlagen und Dokumentation
    • Prüfintervalle und -kriterien.
    • Erstellung von Prüfberichten.

4.2 Praktische Anwendung

  1. Durchführung der Sichtprüfung
    • Identifikation von Verschleißerscheinungen und Mängeln.
    • Einschätzung der Funktionsfähigkeit.
  2. Prüfung von Verbindungsmitteln und Falldämpfern
    • Test auf Materialermüdung und mechanische Defekte.
  3. Simulation typischer Prüfszenarien
    • Prüfung unter realistischen Bedingungen.
    • Umgang mit komplexen Ausrüstungssystemen.

5. Umsetzung der Sachkundeschulung

5.1 Auswahl eines Schulungsanbieters

Wählen Sie einen zertifizierten Anbieter, der Kurse nach DGUV 312-906 durchführt. Achten Sie auf:

  • Qualifikation der Ausbilder,
  • praxisnahe Schulungsmaterialien und
  • moderne Prüfgeräte.

5.2 Ablauf der Schulung

  1. Einleitung: Vorstellung der PSAgA und ihrer Bedeutung.
  2. Theorie: Detaillierte Schulung zu gesetzlichen Anforderungen und technischen Grundlagen.
  3. Praxis: Hands-on-Übungen mit verschiedenen PSAgA-Typen.
  4. Prüfung: Theoretische und praktische Abschlussprüfung.

5.3 Nach der Schulung

  • Ausstellung eines Zertifikats, das die Sachkunde bestätigt.
  • Regelmäßige Auffrischungskurse (z. B. alle drei Jahre).

6. Tipps für Arbeitgeber und Mitarbeiter

Für Arbeitgeber

  • Pflichten erfüllen: Stellen Sie sicher, dass alle PSAgA regelmäßig überprüft wird.
  • Investieren Sie in Schulungen: Die Qualifikation Ihrer Mitarbeiter zahlt sich langfristig aus.

Für Mitarbeiter

  • Schulungen ernst nehmen: Sie tragen aktiv zur Arbeitssicherheit bei.
  • Mängel melden: Defekte PSAgA niemals weiterverwenden.

7. Fazit

Die Ausbildung zum Sachkundigen nach DGUV 312-906 ist essenziell, um die Sicherheit von PSAgA-Nutzern zu garantieren. Mit fundierter Theorie, praxisnahen Übungen und einer abschließenden Zertifizierung sind Sachkundige in der Lage, professionelle Prüfungen durchzuführen und potenzielle Risiken zu minimieren.

Ihr nächster Schritt: Kontaktieren Sie uns, um mehr über unsere Schulungen und Qualifikationsprogramme zu erfahren. Gemeinsam fördern wir Sicherheit und Qualität an Ihrem Arbeitsplatz.

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